Alltagsbegleiter*innen

Unsere Alltagshelfer*innen und -begleiter*innen sind immer für stundenweise für Sie da, um Ihnen im Alltag zu unterstützen. Mit unserer Begleitung können Sie Mobilität und Spaß am gesellschaftlichen Leben wiedererlangen!

Für pflegende Angehörige bietet ein Alltagsbegleiter*in wichtige Hilfe und Unterstützung. Unsere deutschen Betreuungskräfte kümmern sich im Rahmen einer ambulanten Betreuung stundenweise um die Senioren. Individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt unterstützen wir im Haushalt und verbringen Zeit mit den Senioren. Wenn Sie mal keine Zeit haben, um sich Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen zu widmen, können Sie für einige Stunden am Tag die Hilfe eines Alltagsbegleiters in Anspruch nehmen.

Selbstverständlich sind unsere Mitarbeiter*innen geschult und verfügen über eine Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie ein polizeiliches Führungszeugnis.

Es erfolgt eine Kostenübernahme durch alle Kassen.

Nutzen Sie unseren ambulanten Betreuungsdienst - die Erstberatung ist für Sie kostenlos.

Tätigkeiten

  • Malen, basteln, lesen und vorlesen
  • Musik hören und musizieren
  • Brett- und Kartenspiele
  • Spaziergänge und Ausflüge
  • Bewegungsübungen und Tanz
  • Handwerkliche Arbeiten und leichte Gartenarbeiten
  • Versorgung von Haustieren
  • Kochen und backen
  • Besuch von Veranstaltungen
  • Begleitung bei Gottesdiensten und zum Friedhof
  • Unterstützung bei der Grabpflege

Wir vermitteln Ihnen die passende Pflegekraft

Pflege ist Vertrauenssache. Darum vermitteln wir Ihnen erst nach einer ausführlichen Vorbesprechung die passende Pflegekraft für Ihren Angehörigen.

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Haben Sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe?

Hilfsbedürftige Menschen jeden Alters haben Anspruch auf Unterstützung. Die Kostenübernahme durch Ihre Kranken- oder Pflegekasse ist unter den folgenden Voraussetzungen möglich:

Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen der "Entlastungsbetrag" in Höhe von 125 € zu, der bei der Pflegekasse beantragt wird und für haushaltsnahe Dienstleistungen, Alltagsbetreuung oder Alltagsbegleitung verwendet werden kann.

Auch ohne Pflegestufe haben sie unter den folgenden Voraussetzungen Anspruch auf eine zeitlich begrenzte Haushaltshilfe:

  • Sie sind aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung nicht in der Lage, Ihren Haushalt zu führen bzw. befinden sich in stationärer Behandlung.
  • Sie sind die haushaltsführende Person (bei Ehepaaren sind beide haushaltsführend).
  • in Ihrem Haushalt lebt kein weiterer Erwachsener, der die Haushaltsführung übernehmen könnte.
  • in Ihrem Haushalt lebt mindestens 1 Kind unter 12 Jahren bzw. mit einer Behinderung.

Schwangere und Wöchnerinnen können die Haushaltshilfe ebenfalls beantragen, wenn die Haushaltsführung aufgrund von Schwangerschafts- oder Beschwerden nach der Entbindung nicht möglich ist.

Die Kosten übernimmt die Krankenkasse ("Übergangspflege" nach SGB V).

Kundenzufriedenheit ist uns sehr wichtig. Sollten Sie ausnahmsweise einmal nicht mit unserer Leistung zufrieden sein, bitten wir Sie, sich telefonisch oder per Mail an einen unserer Mitarbeiter zu wenden.