Zuschüsse

Die Pflege eines Menschen nimmt viel Zeit und Aufmerksamkeit in Anspruch. Aus diesem Grund können Sie sich finanzielle Unterstützung bei Ihrer Pflegekasse beantragen.

Bei Beschäftigung unserer osteuropäischen Pflegekräfte haben Sie je nach Pflegegrad Anspruch auf einen abgestimmten Beitrag des Pflegegeldes. Falls Sie ergänzend die Leistung des ambulanten Pflegedienstes nutzen, können Sie die Kombinationsleistung aus Pflegesachleistung und Pflegegeld erhalten

Bei unserem stundenweisen ambulanten Betreuungsdienst erfolgt eine Kostenübernahme durch alle Kassen.

 

Pflegegeld

Aufgrund des jeweiligen Pflegegrades erhalten Sie gesetzliche Zuschüsse und Erstattungen.

Pflegegrad Geldleistung
1 0.- €
2 316.- €
3 545.- €
4 728.- €
5 901.- €

.

Bayrisches Landespflegegeld

Seit 2018 haben die zu pflegenden Angehörigen in Bayern ab Pflegegrad 2 Anspruch auf jährlich 1.000 €. Der Zuschuss ist zur freien Verfügung und soll als Wertschätzung und finanziellen Unterstützung fungieren.

Pflegesachleistung

Nach § 36 SGB XI fallen alle Dienstleitungen, die von professionellen Kräften für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 geleistet werden unter die Pflegesachleistung. Nach Anerkennung des Pflegegrades (2-5) durch den MDK (bei gesetzlich Versicherten) oder MEDICPROOF (bei privat Versicherten) haben Sie Anspruch auf Leistungen ihrer Pflegekasse.

Weitere Informationen: www.pflege.de/pflegekasse-pflegefinanzierung/pflegeleistungen/pflegesachleistungen/

Pflegegrad Geldleistung
1 0.- €
2 689.- €
3 1.298.- €
4 1.612.- €
5 1.995.- €

.

Kombinationsleistung

Wenn Sie zur optimalen Pflege und Betreuung ihrer Angehörigen ergänzend zu nicht- professionell ausgebildete Personen (Familie/ Freunde/ osteuropäische Pflegekräfte) die Hilfe des ambulanten Pflegedienstes für medizinische Fragen erfolgt, können Sie die Kombinationsleistung beantragen. Die Kombinationsleistung kann ab Pflegegrad 2-5 erhalten werden. Wenn Sie die Pflegesachleistung nicht in ganzem Ausmaß (100%) nutzen, ist die Kombinations- leistung zu empfehlen.

Pflegegeld

Das Pflegegeld soll als finanzielle Aufwandsentschädigung für die häusliche Pflege gelten. Über das Pflegegeld kann frei verfügt werden.

Pflegesachleistung

Pflegesachleistungen erhält man, wenn die Pflege durch professionelle Kräfte, wie dem ambulanten Pflegedienst übernommen wird. Über die Pflegesachleistung kann nicht frei verfügt erden.

Verhinderungspflege

Bei Inanspruchnahme von Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2 stehen dem zu pflegenden Angehörigen 1.612€ zu. Zusätzlich können 50% des Leistungsbetrags der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege angegeben werden. Der Zuschuss beträgt dann bis zu 2.418€ jährlich. Der Zuschuss kann auch rückwirkend bis zu 4 Jahre gezahlt werden.

Wie beantrage ich Pflegesachleistung?

Nach Einreichung des Antrags auf Pflegesachleistung bei Ihrer zuständigen Pflegekasse bestimmt die Pflegekasse die Höhe der Pflegesachleistung, sowie ob Ihnen oder der zu pflegenden Person die Leistung zusteht. Der Antrag kann formlos erfolgen. Daraufhin werden Ihnen von Ihrer Pflegekasse alle notwendigen Formulare zum Ausfüllen zugesendet.

Pflegegeld und Pflegesachleistung

Falls Sie die Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen, haben Sie die Möglichkeit die Pflegesachleistung zu beantragen. Dies gilt jedoch nicht, falls die Pflege ausschließlich durch Pflegerinnen aus Osteuropa geleistet wird, da diese meistens keine professionelle Ausbildung absolviert haben. Hier haben Sie Anspruch auf das Pflegegeld.

Pflegegeld erhalten Sie ausschließlich, wenn die Pflege Ihrer Angehörigen im privaten Rahmen durch Familie und Freunde stattfindet.

Wenn Pflegesachleistung nicht in Anspruch genommen wird

Sie haben die Möglichkeit das zustehende Pflegegeld je nach Pflegegrad (2-5) zu erhalten. Nach Antrag auf Pflegegeld, steht Ihnen das Pflegegeld in voller Höhe zu.