In vier Schritten zur passenden Pflegekraft
1. Kontaktaufnahme
Per Anruf, E-Mail, oder vor Ort in unserem Büro in Lauf a.d. Pegnitz
2. Bedarfsanalyse
Individuelle Ermittlung der jeweiligen Pflegeanforderungen
3. Personalvorschlag
Die passende Pflegekraft für Ihre Anforderungen
4. Anreise der Pflegekraft
Vertragsabschluss und Anreise der Pflegekraft
In Abhängigkeit des vom MDK festgestellten Pflegegrades erhalten Sie pro Monat ein entsprechendes Pflegegeld. Der MDK ist der medizinische Dienst der Krankenkassen. Ein Gutachter überprüft, wie hoch der Grad der Selbständigkeit der Pflegeperson ist.
Ab Pflegegrad 1 erhält die Pflegeperson 125.- € / Monat für Betreuungs- bzw. Entlastungsleistungen. Diese Leistungen müssen durch anerkannte Dienstleister erbracht werden.
Bayerisches Landespflegegeld: Seit 2018 haben die zu pflegenden Angehörigen ab Pflegegrad 2 Anspruch auf jährlich 1.000.- €
Verhinderungspflege: Bei Inanspruchnahme von Verhinderungspflege stehen dem zu pflegenden Angehörigen 1.612.- € zu. Zusätzlich können 50% des Leistungsbetrages der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege angegeben werden. Der Zuschuss beträgt dann bis zu 2.418.- € jährlich.
Pflegegrad | Geldleistung |
---|---|
1 | 0.- € |
2 | 316.- € |
3 | 545.- € |
4 | 728.- € |
5 | 901.- € |
.
Über einen Antrag bei der Krankenkasse können Sie bis zu 40.- € für Pflegehilfsmittel beantragen (Handschuhe, Desinfektionsmittel, usw.).
Für den täglichen Gebrauch:
Inkontinenzmaterial, Schutzbekleidung, Hände- und Flächendesinfektionsmittel, usw.
Technische Hilfsmittel:
Pflegebett, Aufstehhilfen, Toilettenstuhl, Lifter, Rollator, Lagerungskissen
Die Regelzeit beträgt zwei Monate, anschließend erfolgt ein Wechsel.
Der Tätigkeitsbereich polnischer Pflegekräfte umfasst hauswirtschaftliche Tätigkeiten und notwendige pflegerische Alltagshilfen. Hierzu zählen auch Leistungen der sozialen Betreuung, wie Motivation und Beschäftigung.
- Unterstützung im Haushalt
- Hilfe bei der Körperpflege
- Kochen
- Ernährung
- Mobilisierung
- Begleitung bei Arztbesuchen
- Gemeinsame Freizeitaktivitäten
Medizinisch notwendige Behandlungspflege (Spritzen geben, Wundversorgung, Tabletten stellen, usw.) werden dagegen von ausgewählten ambulanten Pflegediensten übernommen.
Die zu erwartenden Kosten sind abhängig von der Anzahl der zu Betreuenden, der Erfahrung, bzw. den Kenntnissen der Pflegekraft sowie dem bewilligten Pflegegeld.
- Ein eigenes abschließbares, möbliertes Zimmer
- Ein Schrank
- Badmitbenutzung
- Freie Kost und Logis
- Internetzugang
Selbstverständlich arbeiten unsere Pflegekräfte legal in Deutschland. Sie verfügen als Nachweis für die legale Beschäftigung über die so genannten A1- Formulare und die EU-Versicherungskarte. Die Pflegekraft wird bei unserer polnischen Partnerfirma angestellt und versichert.
Nein, nach dem polnischen Recht beträgt die Arbeitszeit 40 Std. pro Woche. Zum Ausgleich der anstrengenden Arbeit brauchen natürlich auch die Pflegekräfte ihre vertraglich geregelte Freizeit. Durch das Zusammenwohnen wird aber sichergestellt, dass bei Notfällen (ob Tag oder Nacht) Hilfe vor Ort ist.
Es kann immer einmal vorkommen, dass die Chemie zwischen dem Angehörigen und der Pflegekraft nicht stimmt. In diesen seltenen Fällen kümmern wir uns innerhalb weniger Tage um einen Wechsel.